Schulpflegschaft
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten der Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag in der Schule.
Sie wählt die Vertreter der Erziehungsberechtigten der Schüler für die Schulkonferenz.