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Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften.

 

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten der Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag in der Schule.

Sie wählt die Vertreter der Erziehungsberechtigten der Schüler für die Schulkonferenz.